Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Leif Malchow – freischaffender Architekt / Studio A:LEIF
Berlin, 21.November 2025

Leif Malchow – freischaffender Architekt / Studio A:LEIF
Berlin, 21.November 2025

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Leif Malchow, freischaffender Architekt, handelnd unter A:LEIF (im Folgenden: Auftragnehmer), und Auftraggebern, die strategische, konzeptionelle oder analysierende Gestaltungs- und Entwicklungsleistungen beauftragen.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 BGB. Verbraucher nach § 13 BGB sind ausgeschlossen.
(3) Entgegenstehenden oder abweichenden AGB des Auftraggebers wird widersprochen. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(4) Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Leistungsgegenstand

(1) A:LEIF erbringt standardisierte oder individuell definierte Blueprint-Leistungen, Analysen, Konzeptpakete, strategische Designstudien sowie organisatorische und räumliche Strukturuntersuchungen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.
(3) Die Leistungen sind strategische und konzeptionelle Dienstleistungen. Eine Erfolgshaftung oder Gewährleistung im Sinne des Werkvertragsrechts wird ausgeschlossen.
(4) Die Leistungen umfassen keine Bau-, Entwurfs- oder Ausführungsplanungen nach HOAI, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(5) Die Lieferung erfolgt ausschließlich digital.

3. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

(1) Eine Anfrage stellt kein Vertragsangebot dar; sie dient der Prüfung der Rahmendaten.
(2) Ein Vertrag entsteht erst durch unveränderte Annahme des schriftlichen Angebots des Auftragnehmers.
(3) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

4. Projektaktivierung und Bearbeitungsbeginn

(1) Die Bearbeitungszeit beginnt erst, wenn:

a) die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist, und
b) alle erforderlichen Unterlagen, Daten, Materialien sowie ausgefüllten Fragebögen und Umfragen vollständig vorliegen.

(2) Verzögerungen auf Seiten des Auftraggebers verschieben die Bearbeitungszeit entsprechend.
(3) Präsentations- und Feedback-Termine können erst nach vollständigem Eingang aller erforderlichen Unterlagen verbindlich vereinbart werden. Verzögerungen des Auftraggebers führen zu neuen Terminslots; ein Anspruch auf sofortige Terminierung besteht nicht.
(4) Verzögerungen aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen auf Seiten des Auftragnehmers verlängern die vereinbarten Fristen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Übliche Zahlungsstruktur:

– 50 % Anzahlung bei Vertragsschluss
– 50 % nach Lieferung der finalen Ergebnisse

(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(4) Zusatz- oder Änderungsleistungen werden gesondert vergütet.
(5) Rohdaten, Arbeitsstände, Modelle, Layer-Dateien, offene Dateien sowie interne Arbeitsmaterialien sind nicht herausgabepflichtig.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen, Unterlagen, Daten und ausgefüllten Umfragen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Unvollständige oder verspätete Angaben verlängern die Bearbeitungszeit.

7. Nutzungsrechte

(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den gelieferten Ergebnissen – ausschließlich für den im Angebot definierten Zweck.
(2) Weitergabe, Veröffentlichung, Bearbeitung oder Nutzung außerhalb des Projektzwecks bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(3) Das Urheberrecht bleibt vollständig beim Auftragnehmer.

8. Referenznutzung

(1) A:LEIF ist berechtigt, Projektergebnisse öffentlich als Referenz zu nutzen (Website, Social Media, Publikationen), sofern der Auftraggeber dem nicht vor Vertragsschluss ausdrücklich widerspricht.
(2) Bei Widerspruch bleibt die nicht-öffentliche, kontextgebundene Nutzung zulässig, insbesondere:

– in individuellen Akquisegesprächen
– in vertraulichen Pitches
– in Bewerbungssituationen
– in Angebots- oder Präsentationsunterlagen gegenüber einzelnen Interessenten

Eine unkontrollierte Weitergabe an unbestimmte Dritte erfolgt nicht.

9. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Keine Haftung besteht für Entscheidungen, bauliche Maßnahmen, wirtschaftliche Folgen oder organisatorische Schritte, die der Auftraggeber aufgrund der gelieferten Ergebnisse trifft.
(3) Angaben zu Machbarkeit, Kosten, Zeiträumen oder Risiken sind unverbindliche Einschätzungen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für technische Störungen, Softwareausfälle oder externe Dienstleister.
(5) Keine Haftung für nachträgliche Markt-, Preis- oder Gesetzesänderungen.
(6) Der Auftragnehmer führt keine rechtliche, baurechtliche, markenrechtliche oder urheberrechtliche Prüfung der bereitgestellten oder erzeugten Inhalte durch. Diese Prüfungen obliegen ausschließlich dem Auftraggeber.

10. KI-Einsatz

(1) Der Auftragnehmer kann zur Erstellung der Ergebnisse KI-basierte Werkzeuge nutzen.
(2) Die Nutzung erfolgt gemäß den Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter.
(3) Rechteübertragung erfolgt nur im rechtlich möglichen Umfang.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für immaterialgüterrechtliche Risiken aus KI-generierten Inhalten.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bereitgestellte Inhalte (z. B. Logos, Bilder, Texte) rechtlich prüfen oder prüfen zu lassen.

11. Bauliche oder technische Umsetzung (optionale Begleitung)

(1) Die bauliche, technische oder produktive Umsetzung der konzeptionellen Ergebnisse erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber oder durch von diesem beauftragte Generalunternehmen bzw. Fachfirmen.
(2) Der Auftragnehmer kann auf Wunsch eine gestalterische Begleitung der Umsetzung erbringen, insbesondere:
– Materialabstimmungen
– gestalterische Kontrolle
– Freigaben
– Teilnahme an Besprechungen
– Überprüfung der gestalterischen Ausführung

(3) Diese begleitenden Leistungen werden separat und individuell vergütet.
(4) Der Auftragnehmer kann auf Wunsch einen Blick auf Kosten- oder Terminpläne werfen und Hinweise aus gestalterischer Perspektive geben, ohne Verantwortung für Kosten, Termine oder Ausführung zu übernehmen.
(5) Es erfolgt keine Übernahme von Bauleitung, Kosten-, Termin-, Prüf-, Gewährleistungs- oder Qualitätsverantwortung.
(6) Empfehlungen zu Generalunternehmen begründen keine Haftung für deren Leistungen.

12. Rückerstattung / Garantien

  • 12.1 Allgemeiner Grundsatz

    Rückerstattungen sind ausgeschlossen, sofern im Angebot keine Garantie vereinbart ist.

  • 12.2 Garantie Founders Blueprint

    Eine Rückerstattung ist innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung möglich, wenn das Ergebnis keine nachvollziehbare Grundlage für eine der folgenden Entscheidungen bietet:

    • bleiben, anpassen oder umziehen

    • funktional erforderliche Bürogröße und Flächenstruktur

    • Bewertung des bestehenden Büros

    • notwendige Optimierungen

    • Anforderungen des Teams

    • Kriterien für die zukünftige Bürosuche


Voraussetzungen:
a) schriftliche Begründung
b) vollständiges Briefing (alle erforderlichen Unterlagen, Daten, Informationen, Umfragen)
c) keine Verzögerungen durch den Auftraggeber im Projektverlauf

13. Eigentum und Lieferung

Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Ergebnisse Eigentum des Auftragnehmers. Die Lieferung erfolgt ausschließlich digital (E-Mail oder Downloadlink).

14. Vertraulichkeit und Subdienstleister

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subdienstleister einzusetzen.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Berlin.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Leif Malchow, freischaffender Architekt, handelnd unter A:LEIF (im Folgenden: Auftragnehmer), und Auftraggebern, die strategische, konzeptionelle oder analysierende Gestaltungs- und Entwicklungsleistungen beauftragen.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 BGB. Verbraucher nach § 13 BGB sind ausgeschlossen.
(3) Entgegenstehenden oder abweichenden AGB des Auftraggebers wird widersprochen. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(4) Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Leistungsgegenstand

(1) A:LEIF erbringt standardisierte oder individuell definierte Blueprint-Leistungen, Analysen, Konzeptpakete, strategische Designstudien sowie organisatorische und räumliche Strukturuntersuchungen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.
(3) Die Leistungen sind strategische und konzeptionelle Dienstleistungen. Eine Erfolgshaftung oder Gewährleistung im Sinne des Werkvertragsrechts wird ausgeschlossen.
(4) Die Leistungen umfassen keine Bau-, Entwurfs- oder Ausführungsplanungen nach HOAI, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(5) Die Lieferung erfolgt ausschließlich digital.

3. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

(1) Eine Anfrage stellt kein Vertragsangebot dar; sie dient der Prüfung der Rahmendaten.
(2) Ein Vertrag entsteht erst durch unveränderte Annahme des schriftlichen Angebots des Auftragnehmers.
(3) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

4. Projektaktivierung und Bearbeitungsbeginn

(1) Die Bearbeitungszeit beginnt erst, wenn:

a) die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist, und
b) alle erforderlichen Unterlagen, Daten, Materialien sowie ausgefüllten Fragebögen und Umfragen vollständig vorliegen.

(2) Verzögerungen auf Seiten des Auftraggebers verschieben die Bearbeitungszeit entsprechend.
(3) Präsentations- und Feedback-Termine können erst nach vollständigem Eingang aller erforderlichen Unterlagen verbindlich vereinbart werden. Verzögerungen des Auftraggebers führen zu neuen Terminslots; ein Anspruch auf sofortige Terminierung besteht nicht.
(4) Verzögerungen aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen auf Seiten des Auftragnehmers verlängern die vereinbarten Fristen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Übliche Zahlungsstruktur:

– 50 % Anzahlung bei Vertragsschluss
– 50 % nach Lieferung der finalen Ergebnisse

(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(4) Zusatz- oder Änderungsleistungen werden gesondert vergütet.
(5) Rohdaten, Arbeitsstände, Modelle, Layer-Dateien, offene Dateien sowie interne Arbeitsmaterialien sind nicht herausgabepflichtig.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen, Unterlagen, Daten und ausgefüllten Umfragen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Unvollständige oder verspätete Angaben verlängern die Bearbeitungszeit.

7. Nutzungsrechte

(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den gelieferten Ergebnissen – ausschließlich für den im Angebot definierten Zweck.
(2) Weitergabe, Veröffentlichung, Bearbeitung oder Nutzung außerhalb des Projektzwecks bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(3) Das Urheberrecht bleibt vollständig beim Auftragnehmer.

8. Referenznutzung

(1) A:LEIF ist berechtigt, Projektergebnisse öffentlich als Referenz zu nutzen (Website, Social Media, Publikationen), sofern der Auftraggeber dem nicht vor Vertragsschluss ausdrücklich widerspricht.
(2) Bei Widerspruch bleibt die nicht-öffentliche, kontextgebundene Nutzung zulässig, insbesondere:

– in individuellen Akquisegesprächen
– in vertraulichen Pitches
– in Bewerbungssituationen
– in Angebots- oder Präsentationsunterlagen gegenüber einzelnen Interessenten

Eine unkontrollierte Weitergabe an unbestimmte Dritte erfolgt nicht.

9. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Keine Haftung besteht für Entscheidungen, bauliche Maßnahmen, wirtschaftliche Folgen oder organisatorische Schritte, die der Auftraggeber aufgrund der gelieferten Ergebnisse trifft.
(3) Angaben zu Machbarkeit, Kosten, Zeiträumen oder Risiken sind unverbindliche Einschätzungen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für technische Störungen, Softwareausfälle oder externe Dienstleister.
(5) Keine Haftung für nachträgliche Markt-, Preis- oder Gesetzesänderungen.
(6) Der Auftragnehmer führt keine rechtliche, baurechtliche, markenrechtliche oder urheberrechtliche Prüfung der bereitgestellten oder erzeugten Inhalte durch. Diese Prüfungen obliegen ausschließlich dem Auftraggeber.

10. KI-Einsatz

(1) Der Auftragnehmer kann zur Erstellung der Ergebnisse KI-basierte Werkzeuge nutzen.
(2) Die Nutzung erfolgt gemäß den Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter.
(3) Rechteübertragung erfolgt nur im rechtlich möglichen Umfang.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für immaterialgüterrechtliche Risiken aus KI-generierten Inhalten.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bereitgestellte Inhalte (z. B. Logos, Bilder, Texte) rechtlich prüfen oder prüfen zu lassen.

11. Bauliche oder technische Umsetzung (optionale Begleitung)

(1) Die bauliche, technische oder produktive Umsetzung der konzeptionellen Ergebnisse erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber oder durch von diesem beauftragte Generalunternehmen bzw. Fachfirmen.
(2) Der Auftragnehmer kann auf Wunsch eine gestalterische Begleitung der Umsetzung erbringen, insbesondere:
– Materialabstimmungen
– gestalterische Kontrolle
– Freigaben
– Teilnahme an Besprechungen
– Überprüfung der gestalterischen Ausführung

(3) Diese begleitenden Leistungen werden separat und individuell vergütet.
(4) Der Auftragnehmer kann auf Wunsch einen Blick auf Kosten- oder Terminpläne werfen und Hinweise aus gestalterischer Perspektive geben, ohne Verantwortung für Kosten, Termine oder Ausführung zu übernehmen.
(5) Es erfolgt keine Übernahme von Bauleitung, Kosten-, Termin-, Prüf-, Gewährleistungs- oder Qualitätsverantwortung.
(6) Empfehlungen zu Generalunternehmen begründen keine Haftung für deren Leistungen.

12. Rückerstattung / Garantien

  • 12.1 Allgemeiner Grundsatz

    Rückerstattungen sind ausgeschlossen, sofern im Angebot keine Garantie vereinbart ist.

  • 12.2 Garantie Founders Blueprint

    Eine Rückerstattung ist innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung möglich, wenn das Ergebnis keine nachvollziehbare Grundlage für eine der folgenden Entscheidungen bietet:

    • bleiben, anpassen oder umziehen

    • funktional erforderliche Bürogröße und Flächenstruktur

    • Bewertung des bestehenden Büros

    • notwendige Optimierungen

    • Anforderungen des Teams

    • Kriterien für die zukünftige Bürosuche


Voraussetzungen:
a) schriftliche Begründung
b) vollständiges Briefing (alle erforderlichen Unterlagen, Daten, Informationen, Umfragen)
c) keine Verzögerungen durch den Auftraggeber im Projektverlauf

13. Eigentum und Lieferung

Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Ergebnisse Eigentum des Auftragnehmers. Die Lieferung erfolgt ausschließlich digital (E-Mail oder Downloadlink).

14. Vertraulichkeit und Subdienstleister

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subdienstleister einzusetzen.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Berlin.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.